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| F2 Geschäftsordnung 7. LMV |
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1. Einberufung Die Einberufung der Landesmitgliedermitgliederversammlung (LMV) erfolgt durch den LandessprecherInnenrat der Linksjugend ['solid] Brandenburg. Die Einladungen sind mit einem Tagesordnungsvorschlag den Mitgliedern der Linksjugend ['solid] Brandenburg vier Wochen vor der LMV zuzustellen. 2. Tagesleitung und Kommissionen Die LMV wählt in offener Abstimmung:
3. Antragstellung Anträge können durch jedes Mitglied und SympathisantInnen gestellt werden, sie müssen schriftlich bei der Antragskommission eingereicht werden. Antragsschluss ist der 14. April 2010, 20.00 Uhr. Danach können nur Dringlichkeitsanträge gestellt werden. Diese bedürfen der Unterschrift von mindestens 10 Prozent der angemeldeten stimmberechtigten TeilnehmerInnen, das Plenum entscheidet dann, ob diese Anträge behandelt werden. Änderungsanträge können bis 17. April 2010, 16.00 Uhr gestellt werden. 4. Beschlüsse Alle ordentlichen Mitglieder der Linksjugend ['solid] Brandenburg haben Beschlussrecht. Auf Beschluss der LMV können anwesenden passiven Mitgliedern/SympathisantInnen Mitgliederrechte übertragen werden, sie sind dann im Sinne dieser Geschäftsordnung und der Wahlordnung stimmberechtigte TeilnehmerInnen. Beschlüsse werden gemäß der Satzung grundsätzlich offen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, sofern die Satzung oder diese Geschäftsordnung nichts anderes regeln. Stimmenthaltungen gelten hierbei nicht als abgegebene Stimmen. Bei Stimmengleichheit gelten Anträge als abgelehnt. 5. Tagesordnung Die LMV beschließt über eine Tagesordnung und einen Zeitplan. Die Änderung der Tagesordnung ist im Rahmen eines Geschäftsordnungsantrags möglich. 6. Aufgaben der Tagesleitung Die Tagesleitung hat die Aufgabe, die LMV auf der Grundlage der beschlossenen Tagesordnung zu leiten. Dazu muss sie:
7. Wortmeldungen Wortmeldungen sind durch Handzeichen der Tagesleitung zur Kenntnis zu geben. Die Redezeit beträgt jeweils fünf Minuten. Anfragen/Bemerkungen und Antworten dürfen jeweils die Zeit von zwei Minuten nicht überschreiten. Alle TeilnehmerInnen haben Rederecht und werden von der Tagesleitung in die Redeliste eingeordnet. Die Reihenfolge der RednerInnen erfolgt quotiert nach Geschlecht und ErstrednerIn und richtet sich nach dem Eingang der Wortmeldungen. 8. Persönliche Erklärungen Stimmberechtigte TeilnehmerInnen können außerhalb von Debatten und Abstimmungen persönliche Erklärungen abgeben. Diese sind bei der Tagesleitung anzumelden und dürfen die Zeit von zwei Minuten nicht überschreiten. 9. Geschäftsordnungsanträge Geschäftsordnungsanträge dürfen sich ausschließlich mit dem Ablauf der LMV befassen. Sie sind mit beidseitigem Handzeichen anzuzeigen (Heben beider Hände) und werden außerhalb der Redeliste sofort behandelt. Vor ihrer Abstimmung erhält je einE stimmberechtigteR TeilnehmerIn für und gegen den Antrag das Wort. Gibt es keine Gegenrede gilt der Geschäftsordnungsantrag als angenommen. Das Recht zur Antragstellung auf „Ende der Debatte“, „Begrenzung der Redezeit“, „Schließung der RednerInnenliste“ oder „Übergang zum nächsten Tagesordnungspunkt“ haben nur TeilnehmerInnen, die in diesem Tagesordnungspunkt noch nicht zur Sache gesprochen haben. Vor der Beschlussfassung ist die Redeliste zu verlesen. 10. Antragsbehandlung Die Antragskommission stellt die formelle Zulässigkeit von Anträgen fest. Die Antragsdebatte kann auf Vorschlag jeweils zeitlich befristet werden. Liegen zu einem Thema mehrere Anträge bzw. zu einem Antrag mehrere Änderungsanträge vor, wird der weitestgehende zuerst zur Abstimmung gestellt. Die Tagesleitung entwirft dann in Absprache mit der Antragskommission und den EinreicherInnen einen Vorschlag zur Abstimmung der Anträge. Änderungsanträge werden vor dem eigentlichen Antrag abgestimmt. Eine Abstimmung entfällt, wenn die EinreicherInnen des Antrages eine Änderung übernehmen. 11. Protokoll Von der Tagesleitung und der Wahlkommission sind ein Beschluss- und ein Wahlprotokoll zu erstellen und zur Veröffentlichung durch den LandessprecherInnenrat weiterzuleiten. 12. Sonstige Regelungen Im Tagungssaal herrscht während der Versammlung Rauch-, Kiff- und Alkoholverbot. Müll und Abfall sind in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu werfen. |






