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| Presseerklärung: Gebt das Hanf frei! (02.09.2005) |
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Forderungen der Linkspartei.PDS nach einer Liberalisierung des Umgangs mit der weichen Droge Cannabis hat Jörg Schönbohm, Brandenburgs Ex-Innenminister in spe, am vergangenen Mittwoch scharf zurückgewiesen. Schönbohm(CDU) griff dabei namentlich den Kandidaten der Brandenburger Linkspartei.PDS-Landesliste Wolfgang Neskovic an und bezeichnete dessen Position als „unverantwortlich“. Neskovic hatte sich schon als BGH-Richter für eine Legalisierung des Cannabiskonsums ausgesprochen. Schönbohm begründete seine Angriffe mit wissenschaftlich belegten Gesundheitsrisiken und Langzeitschäden, die der Konsum von Cannabis verursachen würde.
Hierzu erklärt Robert Wollenberg (Landesvorsitzender des Jugendverbandes der Linkspartei.PDS ['solid] Brandenburg): „Unser Alltag ist voller Drogen, nur einige davon sind verboten. Jörg Schönbohm hat sogar ein bisschen Recht. Der Konsum von Cannabis kann zu Konzentrationsstörungen und ganz sicher auch zu Lungenschäden führen – wenn er denn übertrieben wird. Diesen kleinen, aber wichtigen Zusatz hat Schönbohm wohl ganz bewusst „vergessen“. In einer Reihe von Studien, die im Auftrag verschiedenster Regierungen im 20. Jahrhundert die Auswirkungen des Konsums von Cannabisprodukten untersuchten, konnte kein Zusammenhang zwischen diesem Konsum und etwaigen Psychosen der Konsumentinnen und Konsumenten nachgewiesen werden. In einer 1997 im Auftrag des damaligen Bundesgesundheitsminister, Horst Seehofer(CDU), erstellten Expertise heißt es:„Was die Auswirkungen von Cannabis auf die psychische Gesundheit anbelangt, muss aufgrund der vorliegenden Ergebnisse die Annahme, dass der Konsum von Cannabis eine Verschlechterung der psychischen Gesundheit nach sich zieht, zurückgewiesen werden." (Vgl. Dieter Kleiber, Karl-Artur Kovar „Auswirkungen des Cannabiskonsums“; Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Stuttgart) Schönbohm kann mit seinen „wissenschaftlich belegten“ Argumenten eigentlich nur die heute ausnahmslos widerlegten Behauptungen meinen, die 1925 auf der Genfer Opiumkonferenz überhaupt erst zum Cannabisverbot führten. Dass insbesondere wirtschaftliche Interessen den Hauptausschlag für dieses Verbot gaben, ist heute ein offenes Geheimnis. Das Bundesverfassungsgericht zog bereits 1994 den Vergleich der Wirkungen von Cannabis mit denen von Alkohol. Wissenschaftliche Studien gehen heute sogar davon aus, dass der mäßige Konsum von Cannabis weniger schädlich ist als der von Alkohol.“ ['solid] Brandenburg fordert in diesem Zusammenhang:
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Forderungen der Linkspartei.PDS nach einer Liberalisierung des Umgangs mit der weichen Droge Cannabis hat Jörg Schönbohm, Brandenburgs Ex-Innenminister in spe, am vergangenen Mittwoch scharf zurückgewiesen. Schönbohm(CDU) griff dabei namentlich den Kandidaten der Brandenburger Linkspartei.PDS-Landesliste Wolfgang Neskovic an und bezeichnete dessen Position als „unverantwortlich“. Neskovic hatte sich schon als BGH-Richter für eine Legalisierung des Cannabiskonsums ausgesprochen. Schönbohm begründete seine Angriffe mit wissenschaftlich belegten Gesundheitsrisiken und Langzeitschäden, die der Konsum von Cannabis verursachen würde.