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Kann man Dumpfbacken verbieten? Für und Wider eines NPD-Verbotsverfahrens PDF Drucken E-Mail

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glich werden Menschen Opfer rechter Gewalt. In der Regel wird dies von bundesdeutschen Medien ignoriert, doch ab und an schlagen die Wellen hoch, so dass PolitikerInnen sich gezwungen sehen, Aktionismus zu demonstrieren und ein Verbot der rechtsextremen NPD zu fordern. Die VVN-BdA sammelte in den zurückliegenden Monaten mehr 100 000 UnterstützerInnen-Unterschriften für ein neues Verbotsverfahren - doch wäre ein solches überhaupt sinnvoll?

Gewaltsame Angriffe mit rechtsextremen Hintergrund sind in Deutschland – egal ob Ost oder West – längst Alltag. Um es in die mediale Öffentlichkeit zu schaffen, bedarf es da schon einer besonderen Schwere, wie zuletzt bei der Hetzjagd auf acht Inder in der sächsischen Kleinstadt Mügeln. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit stößt im Anschluss an den zu erwartenden Aufschrei der „Anständigen“ ein(e) PolitikerIn eine neue Debatte über ein NPD-Verbotsverfahren an. Dass dies in der Bevölkerung populär wäre, zeigt nicht zuletzt die „NoNPD“-Kampagne vom VVN-BdA, die bereits über 100 000 Menschen unterstützen. Doch ist ein Verbot auch politisch sinnvoll?

Klar ist: Die NPD ist eine antidemokratische, rassistische, völkische, antisemitische, kurz: widerliche Partei. Sie ruft mehr oder weniger offen zur Gewalt gegen Andersdenkende, AusländerInnen, Homosexuelle und andere unliebsame Minderheiten auf. Damit verstößt sie gegen das Grundgesetz – und rechtfertigt somit inhaltlich ein neues Verbotsverfahren. Auch juristisch ist ein zweiter Anlauf möglich: Beim ersten Verfahren 2003 wurde nicht die Verfassungsmäßigkeit der Partei festgestellt, sondern das Verfahren vielmehr wegen 'Formfehler' eingestellt: Die Gerichte kritisierten die hohe Anzahl von V-Leuten des Verfassungsschutzes im Vorstand der Partei; es ließe sich somit nicht mehr feststellen, welche Position wirklich der NPD, welche dem bundesdeutschen Geheimdienst zuzuschreiben sei, so das Bundesverfassungsgericht. Ein Verbotsverfahren wäre also begründet, es wäre juristisch möglich – aber wäre es auch politisch Zweckmäßig?

Eine Studie der Friedrich Ebert Stiftung belegte im November 2006: Rechtsextreme Ansichten sind in Deutschland bis in die Mitte der Gesellschaft weit verbreitet, andere Erhebungen kamen zum selben Schluss. Ein großer Teil der Deutschen hat AusländerInnen lieber nicht zum Nachbarn, wünscht sich einen starken Führer zur Lösung politischer Probleme und bildet sich ein, die Juden hätten zu viel Einfluss. Diese katastrophalen Einstellungen werden nicht von der NPD verursacht, sie werden von ihr lediglich bedient. Ein Verbot der NPD würde daher nicht das Problem von verbreiteten antidemokratischen, rassistischen, homophoben und antisemitischen Überzeugen lösen. Vielmehr ginge ein wichtiger Indikator für diese Einstellungen, nämlich die Möglichkeit für rechtsextreme BürgerInnen, auch eine rechtsextreme Partei wählen zu können, verloren. Problematisch wäre dies auch für PolitikerInnen, die Rechtsextremismus oft nur dann als Problem wahrnehmen, wenn sie bei ihrem beruflichen Alltag mit Nazis konfrontiert werden – und der findet nun mal im Parlament statt. Landtagsabgeordnete werden eher selten durch brandenburgische Kleinstädte gejagt, eher weniger in Straßen- oder S-Bahnen zusammengeschlagen oder auf dem Fußballplatz mit Hitlergruß begrüßt. Anträge der NPD, die beispielsweise den Holocaust verharmlosen, nerven aber auch sie.

Ohne also am grundlegenden Problem – dem weit verbreiteten Rassismus – etwas zu verändern, würde ein NPD Verbotsverfahren lediglich antifaschistisches Engagement vorgaukeln und PolitikerInnen- wie WählerInnen-Gemüter beruhigen, Symbolpolitik at it's best. Eine Auseinandersetzung mit eigenen bedenklichen Ansichten ist so nicht nötig, dafür werden direkt Ergebnisse präsentiert; des Pudels Kern bleibt unberührt.

Ein Partei-Verbot erscheint zudem undemokratisch, wird doch dem mündigen Menschen vorgeschrieben, wen er zu wählen hat und wen nicht. Bei Misserfolg an der Wahlurne müsste der Staat die NPD auch nicht mehr mitfinanzieren, und das Problem wäre wohl bald gegessen. Insbesondere für die politische Linke erscheint es fragwürdig, mehr Repressionen zu fordern – zumal dieses Mittel vom Staat auch leicht gegen andere unliebsame Meinungen und somit gegen progressive Kräfte eingesetzt werden könnte.

Ein geglücktes NPD-Verbot könnte zudem Märtyrer schaffen, auch wenn dies dank des mit Intellekt und Charisma nur sehr begrenzt ausgestattetem Personal der NPD als nahezu ausgeschlossen erscheint. Erfahrungsgemäß führt das Verbot einer Organisation auch zur Gründung einer ähnlichen Nachfolgestruktur, so dass es wahrscheinlich ist, in einigen Jahren mit dem selben Problem konfrontiert zu sein. Auch ein Wiedererstarken der ziemlich toten DVU oder gar der Republikaner scheint vor diesem Hintergrund möglich. Auf der anderen Seite könnten sich frustrierte Partei-Aktivisten aber auch wieder verstärkt autonomen Strukturen zuwenden, ein Umstand, der ebenfalls nicht wünschenswert erscheint.

Skeptiker eines erneuten Verbotsantrags beziehen sich auch oft auf den Grund, der zum Scheitern des ersten Verbotsverfahrens geführt hat: Noch immer ist unklar, inwiefern der Verfassungsschutz in der Partei aktiv ist, wieviele der AktivistInnen V-Leute sind. Die nötige und erhoffte Reform des VS ist leider ausgeblieben. Einige PolitikerInnen gehen davon aus, dass im Falle eines weiteren Anlaufs für ein halbes Jahr die V-Leute abgezogen werden müssten und fürchten dadurch einen größeren Schaden, als ihn eine beobachtete NPD je anrichten könnte.

Dem ist zu entgegnen, dass die Rolle der V-Leute in der Regel überschätzt wird. Beobachtbar ist die NPD auch ohne sie, sind sie i.d.R. keine eingeschleusten Agenten, sondern Rechtsextreme, die sich für Informationen bezahlen lassen – oft, nachdem sie dies mit der Parteiführung abgesprochen haben. VS-Gelder werden dann für NPD-Arbeit verwendet.

Der Abzug von V-Leuten wäre somit die erste Bedingung, die einem Verbotsverfahren vorauszustellen wäre. Im Anschluss könnte der juristische Kampf gegen die NPD beginnen, dieser muss nicht zwangsläufig den politischen Kampf gegen Rassismus, Antisemitismus, Nationalismus und ähnliches verqueres NPD – Gedankengut ausschließen, sondern kann vielmehr eine Maßnahme unter vielen sein.

Wie zuvor bereits erwähnt: Die NPD ist eine antidemokratische, rassistische, antisemitische und völkische Partei – und sie kann dies nur sein, weil der Staat sie massiv unterstützt. Ca. 64% der Gelder der NPD kommen von SteuerzahlerInnen, das sind jährlich ca. 1,4 Millionen Euro. Finanziell starke UnterstützerInnen hat die NPD nicht. Durch ihren Parteienstatus, und insbesondere durch ihren Einzug in die Parlamente von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern ist sie berechtigt, auf Kosten des Staates MitarbeiterInnen anzustellen, Stiftungen zu gründen, auch ihre besonders gewalttätige Jugendorganisation, die „Jungen Nationaldemokraten“, muss gefördert werden. Die Wirkung dieser Finanzierung geht weit über die pseudo-parlamentarische Arbeit der NPD hinaus: Rechtsextreme AktivistInnen werden über MitarbeiterInnen-Stellen finanziert, das Infomaterial, dass sich in den Kinderzimmern 14jähriger Jung-Nazis finden lässt, hat die Bundesrepublik zu großen Teilen finanziert. Mit von den Ländern finanzierten „Bürgerbüros“ kann es der NPD gelingen, v.a. in der ostdeutschen Provinz weiter Fuß zu fassen und sich als ordentliche Bürgerfreunde zu präsentieren. Kinderfeste, Rudolf-Heß-Plakate, das Durchführen von Demonstrationen – all das würde der rechtsextremen Szene in Deutschland schwieriger fallen, würde einer ihrer Arme nicht massiv vom Staat gefördert.

Nicht nur finanziell, auch organisatorisch wäre die Nazi-Szene von einem NPD-Verbot schwer getroffen. Auch wenn die Umorientierung auf andere Organisationen möglich und wahrscheinlich ist, die Rechtsextremen wären um Jahre zurückgeworfen. Jahre, die genutzt werden könnten, um das Problem des Rechtsextremismus endlich gründlich anzupacken: Indem die sozialen Sorgen der Menschen in diesem ungerechten Wirtschaftssystem ernst genommen werden, indem ganzen Regionen endlich wieder eine Perspektive geboten wird und sie nicht zugunsten von Leuchtturm-Regionen vergessen werden. Indem politische Bildung – für Jugendliche wie für Erwachsene – endlich intensiviert und Sozialarbeit wieder flächendeckend betrieben wird. Indem die Polizei für das Problem sensibilisiert wird, indem staatliche Institutionen mit ihrer fremdenfeindlichen AusländerInnen- und Asylpolitik nicht noch Ressentiments schürt. Und indem durch die Förderung von progressiven Jugendkulturen die kulturelle Hegemonie der Nazis, insbesondere in ländlichen Regionen und grauen Vorstädten, gebrochen wird.

In einem solchen Kontext ist ein NPD-Verbotsverfahren sinnvoll. Die Linksjugend ['solid] setzt sich für einen Kampf gegen Rechts ein, der diesen Namen auch verdient hat. Darum unterstützen der LandessprecherInnenrat des Landesverbandes Brandenburg die NoNPD Kampagne des VVN-BdA – trotz des Wissens, dass ein Parteiverbot allein Antisemitismus, Rassismus und rechtsextremes Gedankengut nicht besiegen kann.

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